Sitzungsdaten

Der Grosse Gemeinderat tagt an 6 Sitzungen im Jahr. Die Sitzungen finden üblicherweise im Kirchgemeindehaus an der Oberdorfstrasse 6 statt und sind öffentlich.

Sitzungsdaten 2024

19.30 Uhr, Kirchgemeindehaus, Oberdorfstrasse 6

Traktandenliste

  1. Protokoll vom 7. Dezember 2023; Genehmigung

  2. Mitteilungen

  3. Geschäftsprüfungskommission (GPK); Nachfolgeregelung Irene Hügli, SP; Wahl
    Beschluss

  4. Abrechnung Baukredit, Überbauung Bahnhof (ZPP Nr. 20 "Bahnhof", Drillinge); Genehmigung
    Beschluss

  5. Abrechnung Baukredit, Gesamtsanierung Grundweg; Genehmigung
    Beschluss

  6. Aufhebung alte Baulinienpläne; Genehmigung
    Beschluss

  7. Interpellation Ursula Probst Stucki, GFL; Neophyten; Beantwortung
    Beschluss

  8. Interpellation Manfred Schneider, SP; Ärztliche Grundversorgung in Münchenbuchsee 2023 und 2028; Beantwortung
    Beschluss

  9. Einfache Anfragen (Entgegennahme und Beantwortung)

  10. Entgegennahme parlamentarische Vorstösse (Interpellationen, Postulate, Motionen)

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit im Sinne von Art. 7 des Organisationsreglements bzw. Art. 54 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates veröffentlicht.

Gegen das Wahlgeschäft Beschluss Nr. 3 kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Wird sie nicht angefochten, tritt die Wahl ab dem 12. Februar 2024 in Kraft.

Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten, treten sie ab dem 4. März 2024 in Kraft.

Die Sitzung findet mangels Traktanden nicht statt.

19.30 Uhr, Kirchgemeindehaus, Oberdorfstrasse 6

Traktandenliste

  1. Protokoll vom 25. Januar 2024; Genehmigung

  2. Mitteilungen

  3. Schulraumplanung Projekt Schulhaus Bodenacker, Antrag Architekturwettbewerb; Genehmigung
    Beilage 1: Machbarkeitsstudie Bodenacker vom 14.08.2023 (Kontextplan)
    Beschluss

  4. Schulraumplanung Projekt Schulhaus Paul Klee, Antrag Architekturwettbewerb; Genehmigung
    Beilage 1: Machbarkeitsstudie Paul Klee vom 15.08.2023 (Kontextplan)
    Beschluss

  5. Jahresrechnung 2023; Genehmigung
    Beilage 1: Jahresrechnung 2023
    Beschluss

  6. Parlamentarische Vorstösse, jährliche Berichterstattung; Genehmigung
    Beilage 1: Liste "offene, erheblich erklärte politische Vorstösse"
    Beilage 2: Liste "politische Vorstösse: Abschreibungen 2023"
    Beilage 3: Liste "noch nicht erheblich erklärte Vorstösse"
    Beschluss

  7. Tätigkeitsbericht 2023; Kenntnisnahme
    Beilage 1: Tätigkeitsbericht 2023
    Beschluss

  8. Terminplanung 2025; Kenntnisnahme
    Beilage 1: Terminplan 2025
    Beschluss

  9. Motion Yvan Schneuwly, SP; Umsetzung Bahnhofplatz Buchsi; Ablehnung
    Beschluss

  10. Postulat Georg Karlaganis, FDP; Buchsi digital; Abschreibung
    Beilage 1: Postulat Georg Karlaganis, FDP; Buchsi digital
    Beschluss

  11. Postulat Katharina Häberli, SP; mehr Biodiversität und weniger Kirschlorbeer auf gemeindeeigener Parzelle auf dem Laubberg; Erheblicherklärung und Abschreibung
    Beschluss

  12. Postulat Toni Mollet, EVP; "Umsetzung Konzept Schwammstadt"; Erheblicherklärung und Abschreibung
    Beschluss

  13. Postulat Yvan Schneuwly SP; Gemeinnütziger und preisgünstiger Wohnraum für Münchenbuchsee; Erheblicherklärung
    Beschluss

  14. Postulat Manuel Kast, SP; Mehrweggeschirr am Buchsimärit; Erheblicherklärung und Abschreibung
    Beschluss

  15. Postulat Manuel Kast, SP; "Veloweg Allmend"; Erheblicherklärung und Abschreibung
    Beschluss

  16. Interpellation Manuel Kast, SP; «Auslegung Kommissionsgeheimnis GPK»; Beantwortung
    Beschluss

  17. Interpellation Daniel Kissling, SVP; Baustellenzufahrt Abbruch bestehende Gebäude und Neubau Schulgebäude Gymnasium Hofwil; Beantwortung
    Beschluss

  18. Einfache Anfragen (Entgegennahme und Beantwortung)

  19. Entgegennahme parlamentarische Vorstösse (Interpellationen, Postulate, Motionen)

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit im Sinne von Art. 7 des Organisationsreglements bzw. Art. 54 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates veröffentlicht.

Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten, treten sie ab dem 8. Juli 2024 in Kraft.

19.00 Uhr, Kirchgemeindehaus, Oberdorfstrasse 6

  1. Protokoll vom 30. Mai 2024; Genehmigung

  2. Mitteilungen

  3. Bildungskommission (BIKO), Nachfolgeregelung Karolina Yuan, EVP; Wahl
    Beschluss

  4. Bildungskommission (BIKO), Nachfolgeregelung Sonja Gerber, GFL; Wahl
    Beschluss

  5. Wasserverbund Grauholz AG (WAGRA), Landkauf Quellenweg 5, Münchenbuchsee, Genehmigung
    Beschluss

  6. Interpellation Daniel Kissling, SVP; Umsetzung der Schulraumplanung in Münchenbuchsee – Finanzen und Finanzstrategie; Beantwortung
    Beschluss

  7. Interpellation Andreas Brunner, SVP; Hausaufgabenhilfe; Beantwortung
    Beschluss

  8. Interpellation SVP, SP, GFL, EVP, FDP, EDU; Bericht zur Mitwirkung Sanierung Zentrumsbereich Münchenbuchsee, Offenlegung von Dorfbach im Zentrum Oberdorfstrasse; Beantwortung
    Beschluss

  9. Interpellation Luzi Bergamin, GFL; Raumangebot für die Musikschule; Beantwortung
    Beschluss

  10. Interpellation Marius Luterbacher, SVP; Unterhalt Schulbauten; Beantwortung
    Beschluss

  11. Einfache Anfragen (Entgegennahme und Beantwortung)

  12. Entgegennahme parlamentarische Vorstösse (Interpellationen, Postulate, Motionen)

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit im Sinne von Art. 7 des Organisationsreglements bzw. Art. 54 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates veröffentlicht.

Gegen die Wahlgeschäfte Nr. 3 und 4 (Beschluss Nr. 2 und 3) kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten, treten die Wahlen ab dem 2. September 2024 in Kraft.

Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten, treten sie ab dem 23. September 2024 in Kraft.

19.30 Uhr, Kirchgemeindehaus, Oberdorfstrasse 6

Traktandenliste

  1. Protokoll vom 15. August 2024; Genehmigung

  2. Mitteilungen

  3. Finanz- und Investitionsplan 2024 – 2029; Kenntnisnahme
    Beilage 1: Finanz- und Investitionsplan 2024 - 2029
    Beschluss

  4. Budget 2025; Genehmigung und Verabschiedung z.Hd. Volksabstimmung vom 24.11.2024
    Beilage 1: Botschaft Urnenabstimmung vom 24. November 2024
    Beilage 2: Stimmzettel Urnenabstimmung vom 24. November 2024
    Beilage 3: Budget 2025
    Beschluss

  5. Reglement über die Spezialfinanzierung (SF) Vorfinanzierung Hochbauten des Verwaltungsvermögens, Teilrevision; Behandlung
    Beilage 1: Reglement über die Spezialfinanzierung (SF) Vorfinanzierung Hochbauten des Verwaltungsvermögens
    Beschluss

  6. Beitritt zur Wasserverbund Region Bern AG (WVRB AG); Genehmigung
    Beilage 1: Änderungen / Ergänzung des Reglements der Einwohnergemeinde Münchenbuchsee vom 26. Oktober 1995 über die Wasserversorgung 1996
    Beilage 2: Reglement der Einwohnergemeinde Münchenbuchsee vom 26. Oktober 1995 über die Wasserversorgung 1996
    Beilage 3: Partnerschaftsvertrag gültig ab dem 01.01.2024 zwischen der WVRB AG und den bisherigen Aktionärinnen und Aktionären der WVRB AG
    Beilage 4: Übersichtsplan der durch die Einwohnergemeinde Münchenbuchsee von der WVRB AG zu übernehmenden Anlagen
    Beilage 5: Wiederbeschaffungs- und Restwerte der von der WVRB AG durch die Einwohnergemeinde Münchenbuchsee zu übernehmenden Anlagen
    Beschluss

  7. Baukredit Renaturierung Mühlebach-Dorfbach; Genehmigung
    Beilage 1: Technischer Bericht, Revitalisierung Mühle- und Dorfbach Münchenbuchsee
    Beilage 2: Plan "Variante 2"
    Beilage 3: Schätzungsprotokoll der INFORAMA Rütti, Entschädigung für Einkommensausfall Fritz und Annegret Hebeisen
    Beschluss

  8. Postulat Dorothea Ambrosio, SP, "Einführung einer obligatorischen sprachlichen Frühförderung"; Erheblicherklärung
    Beschluss

  9. Interpellation Daniel Kissling, SVP; fixer Radarkasten Bielstrasse, Höhe Einfahrt PZHSM; Beantwortung
    Beschluss

  10. Geschäftsprüfungskommission (GPK); Nachfolgeregelung Bernhard Wenger, EVP; Wahl
    Beschluss

  11. Einfache Anfragen (Entgegennahme und Beantwortung)

  12. Entgegennahme parlamentarische Vorstösse (Interpellationen, Postulate, Motionen)


Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit im Sinne von Art. 7 des Organisationsreglements bzw. Art. 54 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates veröffentlicht.

Beschluss Nr. 3 (Geschäft Nr. 4) wird den Stimmberechtigten am 24. November 2024 im Rahmen einer Gemeindeabstimmung zum Entscheid unterbreitet.

Beschluss Nr. 4, 5 und 6 (Geschäfte Nr. 5, 6 und 7) unterliegen gemäss Art. 29 Organisationsreglement der Gemeinde Münchenbuchsee dem fakultativen Referendum.

Gegen das Wahlgeschäft (Nr. 10) Beschluss Nr. 9 kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Wird sie nicht angefochten, tritt die Wahl ab dem 4. November 2024 in Kraft.

Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten, treten sie ab dem 25. November 2024 in Kraft.

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit im Sinne von Art. 7 des Organisationsreglements bzw. Art. 54 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates veröffentlicht.

Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspfle-ge vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten, treten sie ab dem 13. Januar 2025 in Kraft.

Sitzungsdaten 2025

Die Sitzungsunterlagen werden rechtzeitig vor der Sitzung an dieser Stelle publiziert.

Die Sitzungsunterlagen werden rechtzeitig vor der Sitzung an dieser Stelle publiziert.

Die Sitzungsunterlagen werden rechtzeitig vor der Sitzung an dieser Stelle publiziert.

Die Sitzungsunterlagen werden rechtzeitig vor der Sitzung an dieser Stelle publiziert.

Die Sitzungsunterlagen werden rechtzeitig vor der Sitzung an dieser Stelle publiziert.

Die Sitzungsunterlagen werden rechtzeitig vor der Sitzung an dieser Stelle publiziert.

Frühere GGR-Sitzungen

GGR-Sitzungen 2023

19.30 Uhr, Kirchgemeindehaus, Oberdorfstrasse 6

Traktandenliste

  1. Protokoll vom 1. Dezember 2022; Genehmigung

  2. Mitteilungen

  3. Wahl- und Abstimmungskommission (WAKO), Nachfolgeregelung für Lea Rohrer, EVP; Wahl
    Beschluss

  4. Kommission für soziale Fragen (KOSOF), Nachfolgeregelung für Daniela Humbel, SP; Wahl
    Beschluss

  5. Sportzentrum Hirzenfeld; Gesuch für Investitionskostenbeitrag Sanierung Sommerbetrieb (Schwimmbad); Verabschiedung z.H. Volksabstimmung vom 18. Juni 2023
    Beilage: Bauprojekt Sanierung Schwimmbad Hirzenfeld
    Beilage: Zustandsanalyse und Vorprojekt Schwimmbad Hirzenfeld
    Beilage: Botschaft für die Abstimmung vom 18.06.2023
    Beilage: Stimmzettel für die Abstimmung vom 18.06.2023
    Beschluss

  6. Schlüsselpersonen Integration nach Pilotphase; Definitive Einführung und Genehmigung jährlich wiederkehrende Kosten
    Beilage: Schlussbericht und Abrechnung Pilot, 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2021
    Beilage: Projektbudget, 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023
    Beilage: Stellungnahme RSD Münchenbuchsee
    Beschluss

  7. Kreditantrag; Baukredit Gesamtsanierung Kirchgasse; Genehmigung
    Beilage: Übersichtsplan Kirchgasse
    Beilage: Kostenvoranschlag der IUB Engineering AG vom 14. September 2022
    Beschluss

  8. Motion Kathrin Morgenthaler, SP; Fussgänger- u. Velofahrerübergang Bernstrasse, Höhe Seedorfweg, Kreuzgasse; Abschreibung
    Beschluss

  9. Einfache Anfragen (Entgegennahme und Beantwortung)

  10. Entgegennahme parlamentarische Vorstösse (Interpellationen, Postulate, Motionen)

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit im Sinne von Art. 7 des Organisationsreglements bzw. Art. 54 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates veröffentlicht.

Gegen die Wahlgeschäfte Beschluss Nr. 2 und 3 kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten, treten die Wahlen ab dem 13. Februar 2023 in Kraft.

Das Geschäft Beschluss Nr. 4 wird den Stimmberechtigten am 18. Juni 2023 im Rahmen einer Gemeindeabstimmung zum Entscheid unterbreitet.

Das Geschäft Beschluss Nr. 6 unterliegt gemäss Art. 29 Organisationsreglement der Gemeinde Münchenbuchsee dem fakultativen Referendum.

Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten, treten sie ab dem 6. März 2023 in Kraft.

Die Sitzung findet mangels Traktanden nicht statt.

19.30 Uhr, Kirchgemeindehaus, Oberdorfstrasse 6

Traktandenliste

  1. Protokoll vom 26. Januar 2023; Genehmigung

  2. Mitteilungen

  3. Geschäftsprüfungskommission (GPK); Nachfolgeregelung Jürg Frefel, FDP; Wahl
    Beschluss

  4. Bildungskommission (BIKO); Nachfolgeregelung Regula Zürcher, EVP; Wahl
    Beschluss

  5. Tätigkeitsbericht 2022; Kenntnisnahme
    Beilage: Tätigkeitsbericht 2022
    Beschluss

  6. Parlamentarische Vorstösse, jährliche Berichterstattung; Genehmigung
    Beilage: Liste "offene, erheblich erklärte politische Vorstösse"
    Beilage: Liste "politische Vorstösse: Abschreibungen 2022"
    Beilage: Liste "noch nicht erheblich erklärte Vorstösse"
    Beschluss

  7. Terminplanung 2024; Kenntnisnahme
    Beilage: Terminplan 2024
    Beschluss

  8. Jahresrechnung 2022; Genehmigung
    Beilage:Jahresrechnung 2022
    Beschluss

  9. Baukredit für die Gesamtsanierung Ulmenweg; Genehmigung
    Beilage: Kostenvoranschlag Bauausführung vom 21.12.2022
    Beilage: Situationsplan
    Beschluss

  10. ICT Schule 21, Kreditabrechnung; Behandlung
    Beschluss

  11. Motion Renate Löffel-Wenger, EVP; Ein Gesundheitszentrum für Buchsi!; Behandlung
    Beschluss

  12. Motion Manuel Kast, SP; Buchsi spart Energie; Behandlung
    Beschluss

  13. Postulat Manuel Kast, SP; Erfolgskontrolle Energieleitbild und Energierichtplan; Behandlung
    Beschluss

  14. Postulat Ursula Probst Stucki, GFL; Einführen von Begegnungszonen in Münchenbuchsee; Behandlung
    Beschluss

  15. Postulat Cristina Schweingruber, SP; "Erweiterung Öffnungszeiten der Bibliothek"; Behandlung
    Beilage: Factsheet für Gemeinde Münchenbuchsee Pilotversuch "BiblioPlus - mehr Bibliothek"
    Beschluss

  16. Postulat Renate Löffel-Wenger, EVP; Räume der Bibliothek besser nutzen!; Behandlung
    Beilage: Factsheet für Gemeinde Münchenbuchsee Pilotversuch "BiblioPlus - mehr Bibliothek"
    Beschluss

  17. Postulat Manuel Kast, SP; Allmend - 3053 Münchenbuchsee (Umadressierung Allmend); Behandlung
    Beilage: Karte Allmend / Hirzenfeld
    Beschluss

  18. Einfache Anfragen (Entgegennahme und Beantwortung)

  19. Entgegennahme parlamentarische Vorstösse (Interpellationen, Postulate, Motionen)

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit im Sinne von Art. 7 des Organisationsreglements bzw. Art. 54 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates veröffentlicht.

Gegen das Wahlgeschäft Beschluss Nr. 2 kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Wird es nicht angefochten, tritt die Wahl ab dem 19. Juni 2023 in Kraft.

Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten, treten sie ab dem 10. Juli 2023 in Kraft.

19.30 Uhr, Kirchgemeindehaus, Oberdorfstrasse 6

Traktandenliste

  1. Protokoll vom 1. Juni 2023; Genehmigung

  2. Mitteilungen

  3. Geschäftsprüfungskommission (GPK); Nachfolgeregelung Wolfgang Eckstein, SP; Wahl
    Beschluss

  4. Bildungskommission (BIKO), Nachfolgeregelung Regula Zürcher, EVP; Wahl
    Beschluss

  5. Kommissionenreglement (KoR), Teilrevision 2023; Genehmigung
    Beschluss

  6. Kreditabrechnung Belagssanierung Hirzenfeldweg; Genehmigung
    Beschluss

  7. Einführung einer "Ferieninsel"; Beschluss, Genehmigung der jährlich wiederkehrenden Kosten sowie Abschreibung des Postulats Irene Hügli, SP; "Eine Ferieninsel in Münchenbuchsee"
    Beilage 1 Konzept Ferieninsel
    Beilage 2 Ferienbetreuungsangebot - Leitfaden Kanton Bern
    Beilage 3 Postulat Irene Hügli, SP; "eine Ferieninsel in Münchenbuchsee"
    Beschluss

  8. Postulat René Bangerter, BDP; öffentlich zugängliche Defibrillatoren (AED) in Münchenbuchsee; Abschreibung
    Beschluss

  9. Einfache Anfragen (Entgegennahme und Beantwortung)

  10. Entgegennahme parlamentarische Vorstösse (Interpellationen, Postulate, Motionen)

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit im Sinne von Art. 7 des Organisationsreglements bzw. Art. 54 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates veröffentlicht.

Gegen die Wahlgeschäfte Nr. 3 und 4 (Beschluss Nr. 2 und Nr. 3) kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten, treten die Wahlen ab dem 4. September 2023 in Kraft.

Das Geschäft Nr. 5 (Beschluss Nr. 4) unterliegt gemäss Art. 29 Organisationsreglement der Gemeinde Münchenbuchsee dem fakultativen Referendum. 

Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten, treten sie ab dem 25. September 2023 in Kraft.

19.30 Uhr, Kirchgemeindehaus, Oberdorfstrasse 6

Traktandenliste

  1. Protokoll vom 17. August 2023; Genehmigung

  2. Mitteilungen

  3. Planungskommission (PLAKO), Nachfolgeregelung Christian Stähli, SP; Wahl
    Beschluss

  4. Wahl- und Abstimmungskommission (WAKO), Nachfolgeregelung Silvan Waber, GFL; Wahl
    Beschluss

  5. Kommission für soziale Fragen (KOSOF), Nachfolgeregelung für Ariane Sotoudeh Minder, SP; Wahl
    Beschluss

  6. Finanz- und Investitionsplan 2023 – 2028; Kenntnisnahme
    Beilage 1: Finanz- und Investitionsplan 2023 - 2028
    Beschluss

  7. Budget 2024; Genehmigung und Verabschiedung z.H. Volksabstimmung vom 26. November 2023
    Beilage 1: Botschaft
    Beilage 2: Stimmzettel
    Beilage 3: Budget 2024
    Beschluss

  8. Einfache Anfragen (Entgegennahme und Beantwortung)

  9. Entgegennahme parlamentarische Vorstösse (Interpellationen, Postulate, Motionen)


Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit im Sinne von Art. 7 des Organisationsreglements bzw. Art. 54 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates veröffentlicht.

Gegen die Wahlgeschäfte Nr. 3, 4 und 5 (Beschluss Nr. 2, 3 und 4) kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom
 23. Mai 1989 innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten, treten die Wahlen ab dem 6. November 2023 in Kraft.

Geschäft Nr. 7 (Beschluss Nr. 6) wird den Stimmberechtigten am
26. November 2023 im Rahmen einer Gemeindeabstimmung zum Entscheid unterbreitet.

Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten, treten sie ab dem 27. November 2023 in Kraft.

19.00 Uhr, Kirchgemeindehaus, Oberdorfstrasse 6

Traktandenliste

  1. Protokoll vom 19. Oktober 2023; Genehmigung

  2. Mitteilungen

  3. Büro Grosser Gemeinderat 2024; Wahlen
    Beschluss

  4. Kommission für soziale Fragen (KOSOF), Nachfolgeregelung Silvia Stettler, SVP; Wahl
    Beschluss

  5. Kommission für soziale Fragen (KOSOF), Nachfolgeregelung für Anita Haegeli, SVP; Wahl
    Beschluss

  6. Bildungskommission (BIKO), Nachfolgeregelung Andreas Brunner, SVP; Wahl
    Beschluss

  7. Geschäftsprüfungskommission (GPK); Nachfolgeregelung Fredi Witschi, SVP; Wahl
    Beschluss

  8. Energie Münchenbuchsee AG (EMAG), Rückzahlung Darlehen - Umwandlung Darlehen in Aktienkapital; Genehmigung
    Beschluss

  9. Anschluss Wärmeverbund Paul-Klee; Genehmigung Kreditabrechnung
    Beschluss

  10. Interpellation GFL und SVP; Betriebskosten Sportzentrum Hirzenfeld; Beantwortung
    Beschluss

  11. Berichterstattung GPK-Revision 2023, Prozess Einbürgerungen; Kenntnisnahme
    Beschluss

  12. Einfache Anfragen (Entgegennahme und Beantwortung)

  13. Entgegennahme parlamentarische Vorstösse (Interpellationen, Postulate, Motionen)

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit im Sinne von Art. 7 des Organisationsreglements bzw. Art. 54 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates veröffentlicht.

Gegen die Wahlgeschäfte Nr. 3, 4, 5, 6 und 7 (Beschluss Nr. 2, 3, 4, 5 und 6) kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten, treten die Wahlen ab dem 27. Dezember 2023 in Kraft.

Das Geschäft Nr. 8 (Beschluss Nr. 7) unterliegt gemäss Art. 29 Organisationsreglement der Gemeinde Münchenbuchsee dem fakultativen Referendum.

Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten, treten sie ab dem 15. Januar 2024 in Kraft.

GGR-Sitzungen 2022

19.30 Uhr, Saal- und Freizeitanlage, Radiostrasse 23

Traktandenliste

  1. Protokoll vom 2. Dezember 2021; Genehmigung

  2. Mitteilungen

  3. Geschäftsprüfungskommission (GPK), Nachfolgeregelung Sujha Shanmugam, FDP; Wahl
    Beschluss

  4. Postulat Edith Bucheli Waber, GFL; 30er-Zone auf dem Schöneggweg; Behandlung
    Beschluss

  5. Postulat Katharina Häberli, SP; Velopumpstationen im Dorf; Abschreibung
    Beschluss   

  6. Berichterstattung zur Revision der GPK 2021; Kenntnisnahme
    Beschluss

  7. Einfache Anfragen (Entgegennahme und Beantwortung)

  8. Entgegennahme parlamentarische Vorstösse (Interpellationen, Postulate, Motionen)    
      

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit im Sinne von Art. 7 des Organisationsreglements bzw. Art. 54 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates veröffentlicht.

Gegen das Wahlgeschäft Beschluss Nr. 2 (Geschäft Nr. 3) kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Wird sie nicht angefochten, tritt die Wahl am 14. Februar 2022 in Kraft.

Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten, treten sie am 7. März 2022 in Kraft.

19.30 Uhr, Saal- und Freizeitanlage, Radiostrasse 23

Traktandenliste

  1. Protokoll vom 27. Januar 2022; Genehmigung

  2. Mitteilungen

  3. Geschäftsprüfungskommission (GPK); Nachfolgeregelung André Weyermann (GFL); Wahl
    Beschluss

  4. Ortsplanungsrevision 17+, Nachkredit; Genehmigung
    Beschluss

  5. Motion Yvan Schneuwly, SP; Bahnhof Nord - Veloabstellplätze; Behandlung
    Beschluss

  6. Postulat SP, GFL und FDP; Organisationsform Sportzentrum Hirzenfeld; Abschreibung
    Beschluss

  7. Postulat Luzia Genhart Feigenwinter, SP; «Späterer Redaktionsschluss Buchsi-Info»; Behandlung
    Beschluss

  8. Postulat Marco Arni, FDP; Änderung des Reglements über die Spezialfinanzierung Wärmeversorgung Münchenbuchsee; Behandlung
    Beschluss

  9. Interpellation André Quaile, SVP; Zustand der Schulhäuser und Kindergärten; Beantwortung
    Beschluss

  10. Interpellation Ursula Probst Stucki, GFL; Was tut Münchenbuchsee für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen?; Beantwortung
    Beschluss

  11. Interpellation SP, GFL, FDP, EVP; Stand Biketrail Bärenriedwald; Beantwortung
    Beschluss

  12. Einfache Anfragen (Entgegennahme und Beantwortung)

  13. Entgegennahme parlamentarische Vorstösse (Interpellationen, Postulate, Motionen)

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit im Sinne von Art. 7 des Organisationsreglements bzw. Art. 54 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates veröffentlicht.

Gegen das Wahlgeschäft Beschluss Nr. 2 (Geschäft Nr. 3) kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungs-rechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Wird sie nicht angefochten, tritt die Wahl am 11. April 2022 in Kraft.

Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten, treten sie am 2. Mai 2022 in Kraft.

19.30 Uhr, Kirchgemeindehaus, Oberdorfstrasse 6

Traktandenliste

1 Protokoll vom 24. März 2022; Genehmigung

2 Mitteilungen

3 Parlamentarische Vorstösse, jährliche Berichterstattung; Genehmigung

Beilage 1, Beilage 2, Beilage 3
Beschluss

4 Terminplanung 2023; Kenntnisnahme

Beilage 1
Beschluss

5 Tätigkeitsbericht 2021; Kenntnisnahme

Beilage 1
Beschluss

6 Jahresrechnung 2021; Genehmigung

Beilage 1
Beschluss

7 Ortsplanungsrevision 17+ (OPR17+); Verabschiedung z.H. Volksabstimmung vom 25. September 2022

Beilage 1,Beilage 2, Beilage 3
Beschluss

8 Baukredit für die Werkleitungs- und Strassensanierung "Zentrum Ost" (Fellenbergstrasse, Kreuzgasse, Kipfgasse); Genehmigung

Beilage 1, Beilage 2, Beilage 3, Beilage 4
Beschluss

9 Kreditabrechnung Anschluss Wärmeverbund Zentrum Schulhaus Bodenacker; Genehmigung
Beschluss

10 Ersatz Sportplatzbeleuchtung Sportplätze Schönegg, Riedli und Hirzenfeld; Kreditgenehmigung

Beilage 1, Beilage 2, Beilage 3
Beschluss

11 Jugendmotion "ein Pumptrack für Münchenbuchsee"; Behandlung

Beilage 1
Beschluss

12 Motion Peter Stucki, GFL; pestizidfreie Gemeinde Münchenbuchsee; Behandlung
Beschluss

13 Motion Françoise Bartlome-Gallandre, FDP; die Hofwilstrasse weiter verkehrsberuhigen („Nordast“); Behandlung
Beschluss

14 Postulat Sofia Farago, SP; Covid-Testzentrum in Münchenbuchsee; Behandlung
Beschluss

15 Postulat Markus Zuberbühler, EVP; Mit "Neuer Autorität" für ein friedliches Miteinander; Behandlung
Beschluss

16 Einfache Anfragen (Entgegennahme und Beantwortung)

17 Entgegennahme parlamentarische Vorstösse (Interpellationen, Postulate, Motionen)

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit im Sinne von Art. 7 des Organisationsreglements bzw. Art. 54 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates veröffentlicht.

Das Geschäft Nr. 7 wird den Stimmberechtigten am 25. September 2022 im Rahmen einer Gemeindeabstimmung zum Entscheid unterbreitet.

Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten, treten sie am 11. Juli 2022 in Kraft.

19.30 Uhr, Kirchgemeindehaus, Oberdorfstrasse 6

Traktandenliste

  1. Protokoll vom 2. Juni 2022; Genehmigung

  2. Mitteilungen

  3. Bildungskommission (BIKO), Nachfolgeregelung Markus Zuberbühler, EVP; Wahl
    Beschluss

  4. Wahl- und Abstimmungskommission (WAKO), Nachfolgeregelung für Richard Dürig, GFL; Wahl
    Beschluss

  5. Leistungsvertrag mit dem Verein "buchsi kultur" ab 1. Januar 2022; Genehmigung
    Beilage: Leistungsvertrag per 1. Januar 2022 im Entwurf
    Beschluss

  6. Fusion der Einwohnergemeinden Diemerswil und Münchenbuchsee; Verabschiedung z.H. Volksabstimmung vom 25. September 2022
    Beilage 1: Botschaft z.H. Volksabstimmung
    Beilage 2: Fusionsvertrag
    Beilage 3: Fusionsreglement
    Beilage 4: Stimmzettel
    Beschluss

  7. Baukredit Belagssanierung Hirzenfeldweg; Genehmigung
    Beilage: Technischer Bericht und Kostenvoranschlag der Weber + Brönnimann AG vom 29. April 2022
    Beschluss

  8. Sanierung Gebäudehülle Schulhaus Dorf; Kreditgenehmigung
    Beilage: Vorprojekt mit Kostenschätzung +/- 15 %, Architekturbüro Arn
    Beschluss

  9. Dringliche Motion SP, GFL, EVP, FDP und BDP; "Umfassende Schulraumplanung jetzt!"; Abschreibung
    Beilage 1: Bericht Schulraumplanung Lösungskonzeption 2
    Beilage 2: Auswertung der Vernehmlassung vom Frühling 2022
    Beschluss

  10. Postulat Valeria Merlo, GFL; Partizipationsmöglichkeiten von Jugendlichen; Behandlung
    Beschluss

  11. Postulat SP, GFL und FDP; Organisationsform Sportzentrum Hirzenfeld, erweiterte Prüfung Punkt 2; Behandlung
    Beschluss

  12. Interpellation Yvan Schneuwly, SP; Monitoring von Haushalten (erfassen und überwachen); Beantwortung
    Beschluss

  13. Interpellation Manfred Schneider, SP, Strassensanierung Bernstrasse im Bereich Waldegg - Anpassung Velowege; Beantwortung
    Beschluss

  14. Einfache Anfragen (Entgegennahme und Beantwortung)

  15. Entgegennahme parlamentarische Vorstösse (Interpellationen, Postulate, Motionen)

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit im Sinne von Art. 7 des Organisationsreglements bzw. Art. 54 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates veröffentlicht.

Gegen die Wahlgeschäfte Beschluss Nr. 2 und Nr. 3 (Geschäft Nr. 3 und 4) kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten, treten die Wahlen am 5. September 2022 in Kraft.

Das Geschäft Beschluss Nr. 5 (Geschäft Nr. 6) wird den Stimmberechtigten am 25. September 2022 im Rahmen einer Gemeindeabstimmung zum Entscheid unterbreitet.
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten, treten sie am 26. September 2022 in Kraft.

19.30 Uhr, Kirchgemeindehaus, Oberdorfstrasse 6

Traktandenliste

  1. Protokoll vom 18. August 2022; Genehmigung

  2.  Mitteilungen

  3. Finanz- und Investitionsplan 2022 – 2027; Kenntnisnahme
    Beilage 1: Finanz- und Investitionsplan 2022 - 2027
    Beschluss

  4. Budget 2023; Genehmigung und Verabschiedung z.H. Volksabstimmung vom 27. November 2022
    Beilage 1: Botschaft
    Beilage 2: Stimmzettel
    Beilage 3: Budget 2023
    Beschluss

  5. Regionalkonferenz Bern-Mittelland; Kulturverträge 2024 - 2027; Vernehmlassung
    Beilage 1 siehe unter:  https://www.bernmittelland.ch/wAssets/docs/themen/kultur/projekte/kulturvertraege-2024-2027/Vernehmlassung-Kulturvertraege-24-27-RKBM.pdf
    Beschluss

  6. Neuorganisation Regionales Führungsorgan, interkommunale Zusammenarbeit; Übertragungsreglement; Genehmigung
    Beilage 1: Reglement zur Übertragung des Gemeindeführungsorgans auf die Gemeinde Zollikofen
    Beilage 2: Reglement über die Führung bei Katastrophen und Notlagen der Gemeinde Zollikofen
    Beilage 3: Verordnung über die Führung bei Katastrophen und Notlagen der Gemeinde Zollikofen
    Beilage 4: Entwurf Zusammenarbeitsvertrag
    Beschluss

  7. Kreditabrechnung; Baukredit, Gesamtsanierung Paul Klee-Strasse; Genehmigung
    Beschluss

  8. Kreditabrechnung Wasserringleitung Industriestrasse-Zürichstrasse; Genehmigung
    Beschluss

  9. Kreditabrechnung; Wasserleitungserneuerung und Belagssanierung Schaalweg; Genehmigung
    Beschluss

  10. Postulat Valeria Merlo, GFL; Partizipationsmöglichkeiten von Jugendlichen; Behandlung
    Beschluss

  11. Postulat Toni Mollet, EVP; aktive Förderung von gemeinnützigen Alterswohnungen; Behandlung
    Beschluss

  12. Einfache Anfragen (Entgegennahme und Beantwortung)

  13. Entgegennahme parlamentarische Vorstösse (Interpellationen, Postulate, Motionen)
Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit im Sinne von Art. 7 des Organisationsreglements bzw. Art. 54 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates veröffentlicht.

Beschluss Nr. 3 (Geschäft 4) wird den Stimmberechtigten am 27. November 2022 im Rahmen einer Gemeindeabstimmung zum Entscheid unterbreitet.

Beschluss Nr. 5 (Geschäft 6) unterliegt gemäss Art. 29 des Organisationsreglements vom 28. November 2010 dem fakultativen Referendum.

Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten, treten sie ab dem 28. November 2022 in Kraft.

19.00 Uhr, Kirchgemeindehaus, Oberdorfstrasse 6

Traktandenliste

  1. Protokoll vom 20. Oktober 2022; Genehmigung

  2. Mitteilungen

  3. Büro Grosser Gemeinderat für 2023; Wahlen
    Beschluss

  4. Vorstand Musikschule Münchenbuchsee; Nachfolgeregelung Beatrice Schneider-Hebeisen (SVP); Wahl
    Beschluss

  5. Finanzkommission (FIKO); Nachfolgeregelung Thomas Hammerich (SVP); Wahl
    Beschluss

  6. Geschäftsprüfungskommission (GPK); Wahl Präsidium und Vizepräsidium für die Jahre 2023 und 2024
    Beschluss

  7. Totalrevision Schulreglement; Behandlung und Postulat André Quaile, SVP; Aufgaben und Kompetenzen der Bildungskommission BIKO; Abschreibung
    Beilage 1: Bildungsreglement (neu) / Bildungsreglement (neu) mit redaktionellen Anpassungen aktualisiert
    Beilage 2: Schulreglement vom 01.08.2011 (alt)
    Beilage 3: Tagesschulreglement vom 01.08.2011 (alt)
    Beilage 4: Entwurf Bildungsverordnung
    Beilage 5: Postulat von André Quaile
    Beschluss

  8. Reglement über die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung; Behandlung
    Beilage 1: Reglement über die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung
    Beschluss

  9. Gebäudehülle Sanierung Bernstrasse 12; Kreditgenehmigung
    Beilage 1: Vorprojekt mit Kostenschätzung +/- 15%, Architektenbüro Haaf und Haemmig
    Beilage 2: Nahaufnahmen Zustand der Fassade
    Beschluss

  10. Motion Marco Arni, FDP; Projekt Sanierung Zentrumsbereich Münchenbuchsee, Anpassungen dringend nötig; Behandlung
    Beschluss

  11. Postulat Andreas Brunner, SVP; Organisationsform Zukunftsforum überdenken und Alternative suchen; Abschreibung und Kenntnisnahme Konzept "von Buchsee-Gespräche"
    Beilage 1: Konzept «von Buchsee-Gespräche»
    Beschluss

  12. Postulat Therese Rohrer-Schüle, EVP; rauchfreie Zonen im Hirzi; Behandlung
    Beschluss

  13. Interpellation Kurt Stettler, SVP; Parkierung beim Hirzi; Beantwortung
    Beschluss

  14. Berichterstattung GPK-Revision 2022
    Beschluss

  15. Einfache Anfragen (Entgegennahme und Beantwortung)

  16. Entgegennahme parlamentarische Vorstösse (Interpellationen, Postulate, Motionen)

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit im Sinne von Art. 7 des Organisationsreglements bzw. Art. 54 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates veröffentlicht.

Gegen die Wahlgeschäfte Nr. 3, 4, 5 und 6, Beschluss Nr. 2, 3, 4 und 5, kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten, treten die Wahlen ab dem 19. Dezember 2022 in Kraft.

Beschluss Nr. 6 (Geschäft Nr. 7), Nr. 7 (Geschäft Nr. 8) und Nr. 8 (Geschäft Nr. 9) unterliegen gemäss Art. 29 des Organisationsreglements vom 28. November 2010 dem fakultativen Referendum.

Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten, treten sie ab dem 9. Januar 2023 in Kraft.

GGR-Sitzungen 2021

19.30 Uhr, Saal- und Freizeitanlage, Radiostrasse 23

Traktandenliste 

  1. GGR Sitzungseröffnung Legislatur 2021 - 2024; durch Alterspräsidium; Wahl von zwei provisorischen Stimmenzählern
    Beschluss

  2. Wahl Büro des Grossen Gemeinderats für 2021
    Beschluss

  3. Protokoll vom 3. Dezember 2020; Genehmigung

  4. Mitteilungen

  5. Wahl der Geschäftsprüfungskommission
    Beschluss

  6. Konstituierung Gemeinderat für die Legislatur 2021 - 2024; Kenntnisnahme der Departementszuteilung und Regelung der Stellvertretungen und Wahl des Vizepräsidiums
    Beschluss

  7. Wahl Kommissionsmitglieder für die Legislatur 2021 - 2024
    Beschluss

  8. Wahl Vertreter des Grossen Gemeinderates in die Golfparkkommission
    Beschluss

  9. Wahl Vertreter/in des Grossen Gemeinderates in den Vorstand der Musikschule
    Beschluss

  10. Baukredit für die Gesamtsanierung Allmend (Meienstrasse Ost und Waldstrasse Ost); Kreditgenehmigung
    Beilage 1: Technischer Bericht inkl. Kostenvoranschlag der Weber + Brönnimann AG, Bern
    Beilage 2: Übersichtsplan Meienstrasse Ost und Waldstrasse Ost
    Beschluss

  11. Dringliches Postulat Yves Baumgartner, SVP; Littering und Vandalismus auf öffentlichen Spielplätzen; Behandlung
    Beilage 1: Bericht Schwendimann
    Beilage 2: Artikel von "Buchsi luegt häre" im Buchsi-Info vom 15.12.2020
    Beschluss

  12. Postulat Luzia Genhart Feigenwinter, SP; „Hinweis für öffentliche Nutzung der Spielplätze bei den Kindergärten“; Behandlung
    Beilage 1: Beispiel einer Hinweistafel
    Beschluss

  13. Interpellation André Quaile, SVP; Sanierung Aussenbereiche Schulhäuser; Beantwortung
    Beschluss

  14. Interpellation Peter Kast; SP; Mehr Veloabstellplätze auf der Unterdorfseite beim Bahnhof; Beantwortung
    Beschluss

  15. Interpellation Claudia Kammermann, SVP; Bernstrasse 12; Planungsstand und Strategie; Beantwortung
    Beschluss

  16. Interpellation Georg Karlaganis, FDP; Planung und Finanzierung von Tagesschule und multifunktionalen Räumen; Beantwortung
    Beschluss

  17. Postulat Andreas Burger, SP; Kehrichtabfuhr; Behandlung
    Beschluss

  18. Einfache Anfragen (Entgegennahme und Beantwortung)
    Die Einfache Anfrage von Michel Gygax, SVP; Bahnhof Münchenbuchsee - Zollikofen wurde nur entgegengenommen und wird an der nächsten Sitzung beantwortet.

  19. Entgegennahme parlamentarische Vorstösse (Interpellationen, Postulate, Motionen)


Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit im Sinne von Art. 7 des Organisationsreglements bzw. Art. 54 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates veröffentlicht.

Gegen die Wahlgeschäfte Beschluss Nr. 1, 2, 4, 5.2, 6, 7 und 8 können gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten, treten die Wahlen am 8. März 2021 in Kraft.

Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten, treten sie am 29. März 2021 in Kraft.


19.30 Uhr, Saal- und Freizeitanlage, Radiostrasse 23

Traktandenliste

  1. Protokoll vom 18. Februar 2021; Genehmigung

  2. Mitteilungen

  3. Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderats; digitale Sitzungsdurchführung; Teilrevision; Genehmigung
    Beschluss

  4. Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten, Teilrevision,   Änderung/Anpassung; Genehmigung
    Beschluss

  5. Legislaturplanung 2021 - 2024; Kenntnisnahme
    Beilage 1; Legislaturplanung
    Beschluss

  6. Postulat Luzia Genhart Feigenwinter, Öffentliche Toilette im Dorfzentrum; Behandlung
    Beschluss

  7. Postulat Katharina Häberli, SP; Ein Dach, eine Sitzbank und Licht für alle 36er und 898er Bushaltestellen in Münchenbuchsee; Behandlung
    Beschluss

  8. Postulat André Weyermann, GFL; sinnvolle Aussengestaltung an den provisorischen Schulstandorten der Saal- und Freizeitanlage; Behandlung
    Beschluss

  9. Postulat Walter Lanz, BDP; korrekte Abläufe im Baubewilligungsverfahren; Einhaltung Kommissionenreglement; Behandlung
    Beschluss

  10. Postulat Katharina Häberli, SP; Velopumpstationen im Dorf; Behandlung
    Beschluss

  11. Interpellation Luzi Bergamin Poncet, GFL; Gefährdungsbereiche Schiessanlage Bärenried, Beantwortung
    Beilage 1; Plan Gefahrenzonen
    Beschluss

  12. Einfache Anfragen (Entgegennahme und Beantwortung)

  13. Entgegennahme parlamentarische Vorstösse (Interpellationen, Postulate, Motionen)


Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit im Sinne von Art. 7 des Organisationsreglements bzw. Art. 54 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates veröffentlicht.

Beschluss Nr. 3 (Geschäft Nr. 4) unterliegt gemäss Art. 29 Organisationsreglement der Gemeinde Münchenbuchsee dem fakultativen Referendum.

Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten, treten sie am 17. Mai 2021 in Kraft.

19.30 Uhr, Saal- und Freizeitanlage, Radiostrasse 23

Traktandenliste

  1. Protokoll vom 8. April 2021; Genehmigung

  2. Mitteilungen

  3. Parlamentarische Vorstösse, jährliche Berichterstattung; Genehmigung
    Beilage 1: Liste "offene, erheblich erklärte Vorstösse
    Beilage 2: Liste "politische Vorstösse: Abschreibungen 2020"
    Beilage 3: Liste "noch nicht erheblich erklärte Vorstösse"
    Beschluss
       
  4. Terminplanung 2022; Kenntnisnahme
    Beilage: Terminplan 2022
    Beschluss
     
  5. Tätigkeitsbericht 2020; Kenntnisnahme
    Beilage: Tätigkeitsbericht 2020
    Beschluss
     
  6. Fusionsabklärungen Gemeinde Diemerswil; Auftragserteilung zum Abschluss eines Fusionsabklärungsvertrages; Beschlussfassung
    Beschluss
     
  7. Abrechnung Baukredit Sanierung Schlösslistrasse; Genehmigung
    Beschluss
     
  8. Abrechnung Baukredit; Sanierung Moosgasse, Werkleitungen und Strassenoberbau; Genehmigung
    Beschluss

  9. Abrechnung Gesamtkredit, GEP-Massnahmen 19 + 20, Strassenbau- und Werkleitungsarbeiten, Bodenacker; Genehmigung
    Beschluss

  10. Jahresrechnung 2020; Genehmigung
    Beilage: Jahresrechnung 2020
    Beschluss

  11. Interpellation Thomas Krebs, SVP; Vollkostenrechnung für Vandalismus, Littering und Nachtruhestörungen im 2020; Behandlung
    Beschluss

  12.  Motion Matthias Hügli, CVP-EVP/GFL/SP; Tempo 30-Zonen in den Quartieren, Begegnungszonen und Gefahrenstellen; Abschreibung
    Beschluss

  13. Motion Pascal Lerch, EVP; Signalisation wichtiger öffentlicher Verkehrspunkte im Dorf; Behandlung
    Beschluss

  14. Interpellation Daniel Kissling, SVP; politische Werbung in öffentlich finanzierten und subventionierten Institutionen; Beantwortung
    Beilage:Beantwortung
    Beschluss

  15. Einfache Anfragen (Entgegennahme und Beantwortung)

  16. Entgegennahme parlamentarische Vorstösse (Interpellationen, Postulate, Motionen)    


Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit im Sinne von Art. 7 des Organisationsreglements bzw. Art. 54 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates veröffentlicht.

Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten, treten sie am 12. Juli 2021 in Kraft.

19.30 Uhr, Saal- und Freizeitanlage, Radiostrasse 23

Traktandenliste

  1. Protokoll vom 3. Juni 2021; Genehmigung
     
  2. Mitteilungen

  3. Revision Abfallreglement; Genehmigung
    Beilage 1: Abfallreglement vom 01.01.2022
    Beilage 2: Abfallreglement vom 19.05.1988
    Beilage 3: Kantonales Musterreglement AWA 2020
    Beschluss

  4. Schulraumplanung, erweiterte Auftragserteilung; Kreditgenehmigung
    Beilage 1: Bericht zur Schulraumplanung
    Beilage 2: Zusammenfassung
    Beschluss

  5. Erweiterung Tagesschule: Verlängerung Standort, Benützung Aussenplatz und jährliche Aufwendungen; Genehmigung
    Beilage 1: Betriebskonzept
    Beilage 2: Grundriss mit Räumen der Tagesschule aktuell und geplant
    Beilage 3: Foto Aussenplatz
    Beschluss

  6.  Motion GPK; Erklärung von Abkürzungen in öffentlich zugänglichen Unterlagen; Behandlung
    Beschluss

  7. Motion Walter Lanz, BDP; Renaturierung Mühlebach Parz. Nr. 626 Müli und Nr. 307 Chüerain; Behandlung
    Beschluss

  8. Postulat SP, GFL und FDP; Organisationsform Sportzentrum Hirzenfeld; Behandlung
    Beschluss

  9. Postulat Luzia Genhart Feigenwinter und Bettina Kast, SP; Geschäfte prüfen auf behindertengerechtes, familien- und seniorenfreundliches Bauen; Behandlung
    Beschluss

  10. Postulat Andreas Brunner, SVP; Übertritt in die 5. Klasse; Behandlung
    Beschluss

  11. Interpellation Andreas Brunner, SVP; auf Facebook "zu verschenken von der Schule"; Beantwortung
    Beschluss

  12. Einfache Anfragen (Entgegennahme und Beantwortung)

  13. Entgegennahme parlamentarische Vorstösse (Interpellationen, Postulate, Motionen)   
     

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit im Sinne von Art. 7 des Organisationsreglements bzw. Art. 54 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates veröffentlicht.

Beschluss Nr. 2 (Geschäft Nr. 3) unterliegt gemäss Art. 29 Organisationsreglement der Gemeinde Münchenbuchsee dem fakultativen Referendum.

Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten, treten sie am 27. September 2021 in Kraft.

19.30 Uhr, Saal- und Freizeitanlage, Radiostrasse 23

Traktandenliste

  1. Protokoll vom 19.08.2021; Genehmigung

  2. Mitteilungen

  3. Rechnungsprüfungsorgan / Datenaufsichtsstelle für die Jahre 2021 - 2024; Wahl
    Beschluss

  4. Finanz- und Investitionsplan 2021 - 2026; Kenntnisnahme
    Beilage 1: Fibla Bericht 2021 - 2026
    Beschluss

  5. Budget 2022, Genehmigung und Verabschiedung z.Hd. Volksabstimmung vom 28.11.2021
    Beilage 1: Abstimmungsbotschaft
    Beilage 2: Stimmzettel
    Beilage 3: Budget 2022
    Beschluss

  6. Anpassung ZöN, Erweiterung Gymnasium Hofwil; Verabschiedung zHd Volksabstimmung vom 28.11.2021
    Beilage 1: Abstimmungsbotschaft
    Beilage 2: Erläuterungsbericht Anpassung ZöN M Hofwil
    Beilage 3: Änderung Gemeindebaureglement
    Beilage 4: Änderung Nutzungszonenplan
    Beilage 5:Änderung Schutzzonenplan
    Beschluss

  7. Stellenetat der Gemeindeverwaltung, Plafondbereinigung und strategische Reserve; Genehmigung
    Beschluss

  8. Kreditabrechnung; Baukredit Kanalisation Bielstrasse 2. Etappe; Genehmigung
    Beschluss

  9. Kreditabrechnung; Kanalisation Bielstrasse, Verlängerung Schmutzwasserleitung, Ersatz Meteorwasserleitung; Genehmigung
    Beschluss

  10. ZPP Riedli, Anpassung Ver- und Entsorgungsanlagen; Kreditabrechnung; Genehmigung
    Beschluss

  11. Wärmeverbund Zentrum, Investitionskredit - Abrechnung; Genehmigung
    Beschluss

  12. Postulat Luzi Bergamin Poncet, GFL; zusätzlicher Schallschutz und Schiessblenden im Bärenried; Behandlung
    Beschluss

  13. Interpellation Claudia Kammermann, SVP; Videoüberwachung gegen Vandalismus; Beantwortung
    Beschluss

  14. Einfache Anfragen (Entgegennahme und Beantwortung)

  15. Entgegennahme parlamentarische Vorstösse (Interpellationen, Postulate, Motionen)
    Es sind keine parlamentarischen Vorstösse eingereicht worden.

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit im Sinne von Art. 7 des Organisationsreglements bzw. Art. 54 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates veröffentlicht.

Die Geschäfte Nr. 4 und 5 werden den Stimmberechtigten am 28. November 2021 im Rahmen einer Gemeindeabstimmung zum Entscheid unterbreitet.

Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten, treten sie am 29. November 2021 in Kraft.

Achtung neuer Ort: 19.00 Uhr, Saal- und Freizeitanlage, Radiostrasse 23

Traktandenliste

  1. Protokoll vom 21. Oktober 2021; Genehmigung

  2. Mitteilungen

  3. Büro Grosser Gemeinderat für 2022; Wahlen
    Beschluss

  4. Geschäftsprüfungskommission (GPK); Nachfolgeregelung Luzia Genhart Feigenwinter, SP; Wahl
    Beschluss

  5. Vertreter/in des Grossen Gemeinderats in den Vorstand der Musikschule; Nachfolgeregelung Cristina Schweingruber, SP; Wahl
    Beschluss

  6. Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderats; digitale Sitzungsdurchführung; Teilrevision; Genehmigung
    Beschluss

  7. Postulat Andreas Brunner, SVP; Organisationsform Zukunftsforum überdenken und Alternative suchen; Behandlung
    Beschluss

  8. Interpellation Daniel Kissling, SVP; Ausgleich von Planungsmehrwerten - Alternativen zum Grundbucheintrag; Beantwortung
    Beschluss

  9. Interpellation Daniel Kissling, SVP; Ausgleich von Planungsmehrwerten - Anpassung Berechnungsgrundlagen Zonen Einfamilienhaus E2 zu Wohnzone W2; Beantwortung
    Beschluss

  10. Interpellation Manuel Kast, SP; Erweiterung Hylerhausparzelle; Beantwortung
    Beschluss

  11. Interpellation Thomas Hammerich, SVP; Tageskarte Gemeinde; Beantwortung
    Beschluss

  12. Einfache Anfragen (Entgegennahme und Beantwortung)
    Die Einfache Anfrage von Michel Gygax, SVP, "Bahnhof Münchenbuchsee - Zollikofen" wurde nur entgegengenommen und wird an der nächsten Sitzung beantwortet.

  13. Entgegennahme parlamentarische Vorstösse (Interpellationen, Postulate, Motionen)

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit im Sinne von Art. 7 des Organisationsreglements bzw. Art. 54 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates veröffentlicht.

Gegen die Wahlgeschäfte Beschluss Nr. 2, 3 und 4 (Geschäft Nr. 3, 4 und 5) kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten, treten die Wahlen am 20. Dezember 2021 in Kraft.

Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten, treten sie am 10. Januar 2022 in Kraft.

3. Dezember 2020

  1. Protokoll vom 15. Oktober 2020; Genehmigung

  2. Mitteilungen

  3. Tagesverfügbarkeit Feuerwehrpersonal / Interkommunale Zusammenarbeit; Verabschiedung zHd Volksabstimmung vom 07.03.2021, Teilrevision KoR Art. 19.2.c und Genehmigung Reglement zur Finanzierung der Feuerwehr
    Beilage 1: Organisationsstruktur
    Beilage 2: Übertragungsreglement
    Beilage 3: Botschaft zur Volksabstimmung vom 7. März 2021
    Beilage 4: Stimmzettel zur Volksabstimmung vom 7. März 2021
    Beilage 5: Reglement zur Finanzierung der Feuerwehr
    Beilage 6: Entwurf Reglement Gemeindeunternehmen Feuerwehr Region Moossee
    Beilage 7: Entwurf Zusammenarbeitsvertrag (Gesellschaftsvertrag)
    Beschluss:

  4. Gemeindeinformatik, Betrieb im Rechenzentrum RIO; Kreditgenehmigung
    Beschluss:

  5. Postulat Luzi Bergamin Poncet, GFL; die Zukunft der Saal- und Freizeitanlage muss jetzt geplant werden; Behandlung
    Beschluss:

  6. Interpellation Peter Stucki, GFL; Biodiversität Münchenbuchsee; Beantwortung
    Beschluss:

  7. Interpellation Luzi Bergamin Poncet, GFL; 5G Mobilfunkantennen in Buchsi; Beantwortung
    Beschluss:

  8. Berichterstattung zur Revision der GPK 2020; Kenntnisnahme
    Beschluss:

  9. Einfache Anfragen (Entgegennahme und Beantwortung)

  10. Entgegennahme parlamentarische Vorstösse (Interpellationen, Postulate, Motionen)

Im Anschluss findet die Verleihung des Prix-Buchsi statt.

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit im Sinne von Art. 7 des Organisationsreglements bzw. Art. 54 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates veröffentlicht.

Das Geschäft Nr. 2.1 wird den Stimmberechtigten am 7. März 2021 im Rahmen einer Gemeindeabstimmung zum Entscheid unterbreitet. Geschäft 2.2. / 2.3 unterliegt gemäss Art. 29 Organisationsreglement der Gemeinde Münchenbuchsee dem fakultativen Referendum.

Beschluss Nr. 3 unterliegt gemäss Art. 29 Organisationsreglement der Gemeinde Münchenbuchsee dem fakultativen Referendum.

Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten, treten sie am 11. Januar 2021 in Kraft.

Weitere Unterlagen zu den Sitzungen können bei Bedarf bei der Präsidialabteilung bestellt werden.

Protokolle der GGR-Sitzungen vor 2017 stellen wir Ihnen gerne per PDF zu. Bitte teilen Sie der Präsidialabteilung mit, welche Protokolle Sie wünschen.

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