28. Mär 2025
Die kantonale Vorprüfung ist abgeschlossen. Nun folgt die öffentliche Auflage.
Landi-Areal, neue ZPP Nr. 28 und UeO
Mit dem Vorprüfungsbericht vom 19. November 2024 hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zum Planungsdossier ZPP Nr. 28 „Landi-Areal“ Stellung genommen. Das AGR hat unter Vorbehalt der Bereinigung einzelner Punkte die Zustimmung und Genehmigung der neuen Zone mit Planungspflicht in Aussicht gestellt.
Aufgrund des Vorprüfungsberichts hat die Gemeinde Münchenbuchsee das Planungsdossier zusammen mit der Projektträgerschaft überarbeitet und bereinigt.
Der Gemeinderat von Münchenbuchsee hat das Geschäft an der Sitzung vom 24. März 2025 behandelt und bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung der baurechtlichen Grundordnung ZPP 28 „Landi-Areal“ und UeO zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 28. März 2025 bis am 28. April 2025, in der Bauabteilung Münchenbuchsee, Bernstrasse 12, 3053 Münchenbuchsee während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Sie können während den Öffnungszeiten eingesehen werden und sind hier auf der Website der Gemeinde Münchenbuchsee aufgeschaltet.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauabteilung Münchenbuchsee, Bernstrasse 12, 3053 Münchenbuchsee einzureichen.
Gegenstand der öffentlichen Auflage sind:
Zur Information liegen zudem folgende Unterlagen zur Einsichtnahme auf:
Mit der Umstrukturierung des Landi-Areals soll an zentraler, gut erschlossener Lage neuer Wohnraum geschaffen werden und eine qualitätsvolle Siedlungsentwicklung nach innen erfolgen. Das bestehende Gewerbegebäude der Landi soll durch eine Überbauung mit Wohnen als Schwerpunktnutzung und zusätzlich untergeordnet mit Verkaufs-, Dienstleistungs- und Gewerbenutzung ersetzt werden.