Sie ziehen ins Ausland? Nebst der Abmeldung bei der Gemeinde Münchenbuchsee, welche persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle erfolgen muss, sind - je nach Ihrer individuellen Situation - noch diverse weitere Punkte zu beachten, welche mit verschiedenen Amtsstellen zu klären sind. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen dringend, sich rechtzeitig mit der Steuerverwaltung des Kantons Bern in Verbindung zu setzen (Schlussabrechnung etc.).