28. Mär 2025
Öffentliche Planauflage Änderung der baurechtlichen Grundordnung: Neue Zone mit Planungspflicht ZPP 28, Landi-Areal und UeO, Münchenbuchsee
Der Gemeinderat Münchenbuchsee bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung der baurechtlichen Grundordnung ZPP Nr. 28, Landi-Areal zusammen mit der UeO zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 28. März 2025 bis 28. April 2025, bei der Bauabteilung, Bernstrasse 12, 3053 Münchenbuchsee öffentlich auf. Sie können während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden und sind hier auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauabteilung Münchenbuchsee Bernstrasse 12, 3053 Münchenbuchsee, zuhanden des Gemeinderates einzureichen.
In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzu-geben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).
Münchenbuchsee, den 24.03.2025
Der Gemeinderat