"Landi-Areal" - öffentliche Mitwirkung

19. Okt 2023

Erlass neue Zone mit Planungspflicht ZPP Nr. 28 «Landi-Areal» – Änderungen Baureglement und Nutzungszonenplan

Der Gemeinderat von Münchenbuchsee bringt gestützt auf Art. 58 BauG vom 9. Juni 1985 die Änderungen von Baureglement und Zonenplan mit der neuen Zone mit Planungspflicht Nr. 28 «Landi-Areal» zur öffentlichen Mitwirkung.

Vom 20. Oktober 2023 bis und mit 24. November 2023 liegt das Mitwirkungsdossier Zone mit Planungspflicht ZPP Nr. 28 «Landi-Areal» in der Bauabteilung Münchenbuchsee auf. Die Unterlagen sind ebenfalls auf der Gemeinde-Website aufgeschaltet «Entwicklung Landi-Areal».

Öffnungszeiten Bauverwaltung:
Montag, Dienstag, Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag durchgehend von 08:00 – 15:00 Uhr.

Während der Mitwirkungsfrist können alle Interessierten schriftlich und begründet Anregungen und Einwendungen anbringen. Die Eingaben sind bis am 24. November 2023 per A-Post oder per E-Mail (bauabteilung@muenchenbuchsee.ch / Stichwort «Mitwirkung Landi-Areal») an die Bauabteilung Münchenbuchsee zu richten.

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