Die Hundetaxe beträgt Fr. 125.-- und wird jeweils am Stichtag fällig (1. August). Den Hundebesitzern wird jeweils im August eine Rechnung zugestellt.
Sie werden Hundehalter? Bei Fragen oder Unklarheiten dient Ihnen dieser Flyer. Weitergehende Informationen finden Sie zudem auf www.amicus.ch.
Die Abteilung Öffentliche Sicherheit steht Ihnen für Auskünfte ebenfalls zur Verfügung.
Grundlagen
Reglement über die Hundetaxe
Verordnung über die Hundetaxe
Hunde, welche am 1. August sechs Monate alt sind, müssen bei der Gemeinde angemeldet werden.