Handlungsfähigkeitszeugnis beantragen

Mit Inkrafttreten des revidierten Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes ging die Zuständigkeit für das Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen von den Gemeinden auf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) über.
Für die Gemeinde Münchenbuchsee ist die KESB Mittelland-Nord in Fraubrunnen zuständig.

Zuständig ist die KESB Mittelland-Nord in Fraubrunnen
Handlungsfähigkeitszeugnis Kanton Bern
Einwohner- und Fremdenkontrolle
Ausweise / Bescheinigungen / Beglaubigungen

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen