Energieplanung

Im Rahmen des Projekts kommunaler Richtplan Energie wurde das Leitbild Energie aktualisiert. Das Leitbild Energie legt Schwerpunkte fest und gibt die Richtung sowie Ziele für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde Münchenbuchsee im Bereich Energie vor. Es ist ein Führungsinstrument für die Gemeindebehörde.

Leitbild Energie

Der kommunale Richtplan Energie wurde vom Kanton genehmigt und vom Gemeinderat per 1. September 2017 in Kraft gesetzt.

Mit dem neuen Energiegesetz und der Einstufung als energierelevante Gemeinde im kantonalen Richtplan ist Münchenbuchsee verpflichtet, die energiepolitischen Grundlagen mit einem behördenverbindlichen kommunalen Richtplan Energie zu erweitern. Gleichzeitig wurde in diesem Projekt das Energieleitbild aus dem Jahr 2000 überarbeitet.

Mit der Aktualisierung des Energieleitbildes sowie der Erstellung eines kommunalen Richtplans Energie werden die energiepolitischen Schwerpunkte definiert und ein behördenverbindliches Instrument zur verbesserten Abstimmung von Raumentwicklung und Energienutzung geschaffen. Eine zentrale Rolle nehmen dabei die Steigerung der Energieeffizienz und die Erhöhung des Anteils der verwendeten, erneuerbaren Energieträger ein.

Der kommunale Richtplan Energie ist ein Werkzeug mit dem eine Gemeinde ihre Energieversorgung analysieren und Entscheidungsspielräume erkennen kann, damit ortsgebundene Abwärme sowie lokale vorhandene erneuerbare Energien optimal genutzt werden können. Mit der Prioritätensetzung betreffend Wärmeversorgung und der Formulierung von unterstützenden Umsetzungsmassnahmen wird die räumliche Koordination von Energieangebot und -nachfrage gewährleistet. Daraus resultieren Anreize und eine grössere Sicherheit für Investitionen in nachhaltige Energiesysteme.

Der kommunale Richtplan Energie der Gemeinde Münchenbuchsee besteht aus drei Teilen: Erläuterungsbericht, Massnahmenblättern und Richtplankarte.

  • Der Erläuterungsbericht definiert die Ziele und Grundsätze und enthält wichtige Hintergrundinformationen zum Richtplan Energie. Dazu gehören die Rahmenbedingungen für die Gemeinde, die Analyse der gegenwärtigen Energieversorgung sowie die Ziele und Grundsätze der zukünftigen Energieversorgung. (informativ /erläuternd)
  • Die Massnahmenblätter enthalten die grundlegenden Angaben für die Umsetzung des Richtplans Energie. Jede Massnahme ist in einem separaten Massnahmenblatt beschrieben. (behördenverbindlich)
  • Die Richtplankarte stellt die Massnahmen in ihrem räumlichen Zusammenhang dar. Alle Massnahmen mit Raumbezug sind in der Richtplankarte dargestellt. (behördenverbindlich)


Verbindlichkeit

Der Richtplan Energie stellt einen kommunalen Richtplan gemäss Art. 68 Baugesetz dar. Er ist für die Gemeindebehörden sowie bei Antrag der Gemeinde auch für die regionalen Organe und kantonalen Behörden verbindlich. Im Richtplan werden die Massnahmen und Ziele für einen Planungshorizont von 15 Jahren konkretisiert.

Massnahmen des Richtplans Energie sind für Grundeigentümer erst verbindlich, wenn sie in die Nutzungsplanung umgesetzt wurden. Das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene kantonale Energiegesetz ermächtigt die Gemeinden, für das ganze Gemeindegebiet oder für Teile davon grundeigentümerverbindliche Anforderungen an die Energienutzung im Zonenplan und im Baureglement festzulegen.

Kommunaler Richtplan Energie
Massnahmenblätter kommunaler Richtplan Energie
Erläuterungsbericht kommunaler Richtplan Energie

Gemeindeentwicklung und Raumplanung
Ressort Planung / Umwelt / Energie
Energie

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen