Weiterführung Aschen- und Brennstoffkontrolle
Per 1. Januar 2021 wurde das Kaminfeger-Monopol aufgehoben. Damit sind nicht mehr, wie bisher, die Kreiskaminfegerinnen und Kreiskaminfeger für die Aschen- und Brennstoffkontrolle zuständig, sondern neu die von der Gebäudeversicherung Bern (GVB) konzessionierten Kaminfegerinnnen und Kaminfeger. Die diesbezüglichen Bestimmungen wurden in der kantonalen Lufthygieneverordnung (LHV) entsprechend angepasst.
Amtliche Feuerungskontrolle
Für die Feuerungskontrolle (Öl und Gas) sind weiterhin die Gemeinden zuständig, für die Holz-Feuerungskontrolle das Amt für Umwelt und Energie.
Öl- und Gasfeuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als einem Megawatt müssen im Kanton Bern alle zwei Jahre von den amtlichen Feuerungskontrolleurinnen und -kontrolleuren der Gemeinden auf ihre Abgasqualität und ihren energetischen Wirkungsgrad hin geprüft werden. Dabei wird der Ausstoss an Luftschadstoffen wie Kohlenmonoxid, Stickoxid und Russ mit den Grenzwerten der Luftreinhalte-Verordnung des Bundes verglichen.
Anlagen ab 1 Megawatt:
Für die Messung und Kontrolle der grossen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als einem Megawatt ist die Abteilung Immissionsschutz des Amts für Umwelt und Energie zuständig. Die Anlagenbetreiber können die Messung einer privaten Messfirma übertragen.
Werden die in der Luftreinhalte-Verordnung festgelegten Emissionsgrenzwerte nicht eingehalten, muss die Anlage einreguliert bzw. saniert oder stillgelegt werden.