In der Gemeinde Münchenbuchsee steht eine Vielzahl an Freizeit- und Sportanlagen zur Nutzung offen. Ebenso kann die Saal- und Freizeitanlage gemietet werden.
Das Benützungsgesuch für die Schul- und Sportanlagen finden Sie hier im Onlineschalter.
Das Benützungsgesuch für die Saal- und Freizeitanlage finden Sie hier im Onlineschalter.
Kontaktinformationen
Präsidialabteilung
Freizeitanlagen, Schulanlagen, Saal- und Freizeitanlage:
- Allmend, Turnhalle
- Bodenacker, Aula
- Bodenacker, Dreifach-Halle
- Paul Klee, Aula
- Paul Klee, Turnhalle
- Riedli, Turnhalle
- Waldeck, Turnhalle
Zur freien Nutzung stehen offen:
- Spielplätze
- Skateranlage
- Sportplatz Saal- und Freizeitanlage
Öffnungszeiten
Gestützt auf Art. 4 der Verordnung über die Benützung der Schul- und Sportanlagen gelten folgende Benützungszeiten:
- Die Schul- und Sportanlagen stehen grundsätzlich zwischen 07.15 Uhr und 22.00 Uhr zur Benützung zur Verfügung, für ausserschulische Zwecke grundsätzlich nur ausserhalb der Schulzeit, vorbehalten bleibt die Benützungszeit der Sporthalle Bodenacker gemäss Abs. 2.
- Für die Schulanlage Bodenacker gilt das richterliche Verbot des Gerichtspräsidenten Fraubrunnen vom 11. August 1994. Die Sporthalle Bodenacker und die dazugehörenden Räumlichkeiten stehen grundsätzlich zwischen 07.15 Uhr und 23.00 Uhr zur Benützung zur Verfügung.
- Über Ausnahmen entscheidet der Gemeinderat gestützt auf ein entsprechendes schriftliches Gesuch.
Hallenschliessungen
Gestützt auf Art. 6 der Verordnung über die Benützung der Schul- und Sportanlagen gelten folgende Sperrzeiten:
- Für Reinigungs- und Unterhaltsarbeiten werden die Sportanlagen (Hallen und Garderoben inkl. Lehrschwimmbecken Riedli) wie folgt geschlossen:
- Sportwoche
- Auffahrtswochenende (Mittwochabend 17.30 – Sonntag)
- Sommerferien
- Winterferien
Ausnahmen kann der jeweilige Hauswart mit den Benutzenden absprechen.
- Die Haus- und Platzwarte sind verantwortlich dafür, die Benützung der Aussenanlagen zwecks Pflege und Unterhalt sowie aus witterungsbedingten Gründen vorübergehend angemessen zu beschränken.
- Im Übrigen entscheidet über die Bespielbarkeit der Sportplätze die Bauabteilung, Ressort Hochbau.