Adressauskunft

Gestützt auf Art. 9 des Datenschutzreglements der Gemeinde Münchenbuchsee vom 27. August 2015 erteilen die Mitarbeiter/-innen der Einwohnerkontrolle Adressauskünfte.

Für Einzelauskünfte genügt eine formlose Anfrage, wobei von der gesuchstellenden Person ein schützenswertes Interesse glaubhaft zu machen ist (z. B. mit einer Rechnung an den Schuldner). Die Anfrage kann per Brief oder Mail unter nwhnrkntrllmnchnbchsch eingereicht werden.

Die Gebühren für eine einfache Adressauskunft belaufen sich auf Fr. 5.00, für Auskünfte mit Personalien wird eine Gebühr von Fr. 10.00 erhoben.

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