Natur- und Landschaft

Die Verordnung im Bereich Natur und Landschaft dient dem Vollzug der entsprechenden Baureglementsbestimmungen und des Zonenplans 2 sowie der Umsetzung der Teilrichtplanung betreffend der Schutzobjekte sowie der Vernetzung im Landwirtschaftsgebiet.

Sie regelt die Entscheidkompetenzen und Beitragsmöglichkeiten.

Verordnung im Bereich Natur und Landschaft (VBiodiv)

Biodiversitätsförderung
Ressort Planung / Umwelt / Energie

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