Die für Gastwirtschaftsbetriebe relevanten Bestimmungen finden Sie auf der Website des für Münchenbuchsee zuständigen Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland.
Das Ressort öffentliche Sicherheit der Gemeindeverwaltung Münchenbuchsee erteilt Ihnen gerne erste Auskünfte bzw. nimmt Gesuche zur Bearbeitung und Weiterleitung an die Bewilligungsbehörde gerne entgegen.
Beachten Sie bezüglich Festwirtschaften unbedingt die besonderen Bestimmungen und Fristen zur Einreichung des Gesuchs, welche auf dem Gesuchsformular aufgeführt sind - vielen Dank!