Seit dem 1. Januar 2020 wird in Münchenbuchsee die familienergänzende Kinderbetreuung in Kindertagesstätten oder bei Tageseltern durch Betreuungsgutscheine subventioniert.
Der Betreuungsgutschein vergünstigt den Familien die Betreuungskosten. Die Höhe der Vergünstigung bemisst sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten. Ein Betreuungsgutschein wird auf Gesuch hin, bei Erfüllen der gesetzlichen Anforderungen, ausgestellt. Die Erziehungsberechtigten können den Gutschein bei einem -durch die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern zugelassenen- Leistungserbringer einlösen. Dabei sind sie nicht mehr an eine Kita oder einen Tageselternverein am Wohnort gebunden- der Gutschein kann bei allen zugelassenen Leistungserbringern im ganzen Kanton Bern eingelöst werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Eltern und Erziehungsberechtigte beantragen die Betreuungsgutscheine über die Webapplikation kiBon. kiBon ist eine vom Kanton unterstützte und per Webbrowser ohne Installation zugängliche Software zur elektronischen Verwaltung von Betreuungsgutscheinen.
Die entsprechenden Bestimmungen sowie weitere Informationen finden Sie auf der Website der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern sowie auf dem Familienportal des Kantons Bern.
Weitere Bestimmungen der Gemeinde Münchenbuchsee finden Sie im Reglement über die Abgabe von Betreuungsgutscheinen sowie in der Verordnung über die Abgabe von Betreuungsgutscheinen.
Kontaktinformationen
Katja Furrer, Ressortleitung Soziales
Bernstrasse 8
3053 Münchenbuchsee
Zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag von 08.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag durchgehend von 08.00 bis 15.00 Uhr
Tel. 031 868 81 82
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