07. Mär 2023
Jugendmotion? Was ist das?
Eine lebendige Gemeinde braucht aktive Menschen, welche sich politisch engagieren. Veränderungen finden in der Gemeindepolitik statt. Insbesondere Jugendliche sollen sich einbringen und so die Zukunft mitgestalten können. Werden sie jetzt aktiv und mischen sie sich ein!
Eine Möglichkeit: die Jugendmotion
Die Jugendmotion ist im höchsten Reglement der Gemeinde, dem Organisationsreglement (Art. 21), verankert. Sie ermöglicht, dass 40 oder mehr in der Gemeinde wohnhafte Jugendliche zwischen dem vollendeten 13. und dem vollendeten 17. Altersjahr die Behandlung eines die Gemeinde betreffenden Gegenstandes durch den Grossen Gemeinderat verlangen können.
Was bedeutet das im Grundsatz?
Die mindestens 40 oben erwähnten Jugendlichen haben die Möglichkeit, ein Geschäft aus dem Zuständigkeitsbereich der Stimmberechtigten oder des Grossen Gemeinderats dem Grossen Gemeinderat zur Behandlung vorzulegen. Geschäfte aus dem Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats sind von der Jugendmotion ausgeschlossen. Welches Gremium welche Zuständigkeit hat, findet sich ebenfalls im erwähnten Organisationsreglement. Werden mehrere Begehren gestellt, so muss zwischen ihnen ein sachlicher Zusammenhang bestehen.
Wie ist das Verfahren geregelt?
Die ausformulierte Jugendmotion wird vom Ratssekretariat des Grossen Gemeinderats entgegengenommen und formell geprüft. Das Resultat der Prüfung wird zusammen mit der Jugendmotion dem Präsidium des Grossen Gemeinderats überreicht, welches die Weiterleitung an den Grossen Gemeinderat anordnet. Dieses Gremium entscheidet abschliessend über die Weiterleitung an den Gemeinderat oder über dessen Ablehnung.
Zu einer vom Grossen Gemeinderat weitergeleiteten Jugendmotion hat der Gemeinderat Zeit, innert 3 Monate dem Grossen Gemeinderat Bericht zu erstatten und eine eventuelle Umsetzung des Anliegens zu beantragen. Die Rechtsgrundlage findet sich in derGeschäftsordnung des Grossen Gemeinderats (Art. 34 und 34).