24. Jan 2025
Die kantonale Vorprüfung ist abgeschlossen. Nun folgt die öffentliche Auflage.
Arealentwicklung Schönegg, neue ZPP 26
Mit dem Vorprüfungsbericht vom 30. September 2024 hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zum Planungsdossier ZPP Nr. 26 „Schönegg“ Stellung genommen. Das AGR hat unter Vorbehalt der Bereinigung einzelner Punkte die Zustimmung und Genehmigung der neuen Zone mit Planungspflicht in Aussicht gestellt.
Aufgrund des Vorprüfungsberichts hat die Gemeinde Münchenbuchsee das Planungsdossier zusammen mit der Projektträgerschaft bereinigt.
Der Gemeinderat von Münchenbuchsee hat das Geschäft an der Sitzung vom 20. Januar 2025 behandelt und bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung der baurechtlichen Grundordnung ZPP 26 „Schönegg“ zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 27. Januar bis am 26. Februar 2025, in der Bauabteilung Münchenbuchsee, Bernstrasse 12, 3053 Münchenbuchsee während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Sie können während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden und sind auf der Website der Gemeinde und auf der PROJEKT-WEBSITE aufgeschaltet.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauabteilung Münchenbuchsee, Bernstrasse 12, 3053 Münchenbuchsee einzureichen.
Gegenstand der öffentlichen Auflage sind:
- Änderung Zonenplan
- Änderung Baureglement (ZPP Schönegg)
- Anhang zu Änderung Baureglement (Richtprojekt)
Zur Information liegen zudem folgende Unterlagen zur Einsichtnahme auf:
- Erläuterungsbericht
- Beilage zum Erläuterungsbericht
- Mitwirkungsbericht
- Vorprüfungsbericht
Für die Mehrfamilienhäuser am Schöneggweg 4 - 14 ist eine Neubebauung in Planung. Statt auf der grünen Wiese soll auf einem bereits genutzten Areal an zentraler Lage zusätzlicher Wohnraum entstehen. Weiterführende Informationen sind ebenfalls auf der zu PROJEKT-WEBSITE finden.