Verfügung Verkehrsmassnahmen: Parkschrankensystem Sportzentrum Hirzenfeld

11. Jul 2024

Verfügung Verkehrsmassnahmen

Der Gemeinderat von Münchenbuchsee verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetztes über den Strassenverkehr vom 19.12.1958 sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der kantonalen Strassenverordnung vom 29. 10 2008, folgende Verkehrsbeschränkungen:

Parkschrankensystem Sportzentrum Hirzenfeld

Errichtung eines Parkschrankensystems auf der öffentlichen Stichstrasse beim Sportzentrum Hirzenfeld (Einmündung Parkplatz Sportzentrum Hirzenfeld).
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Auflageort: Bauverwaltung, Bernstrasse 12, 3053 Münchenbuchsee

Gegen diese Verfügungen kann gemäss § 63 Abs 1a VRPG, BSG 155.21 (kantonalen Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 23.05.1989) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Bern-Mittelland erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung und die Angabe von Tatsachen sowie eine Unterschrift enthalten.

Gemeinde Münchenbuchsee, Ressort Tiefbau, 03. Juli 2024

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