Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV

24. Mär 2022

Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV

Öffentliche Planauflage:
Geringfügige Änderung des Baureglementes in den Gebieten der ZPP 1 «Buechlimatt» und ZPP 3 «Bielstrasse Süd»

Der Gemeinderat Münchenbuchsee bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der gemischt-geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 25. März 2022 bis 23. April 2022, in der Bauabteilung Münchenbuchsee, Bernstrasse 12, 3053 Münchenbuchsee, während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Sie können während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden und sind auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet (Link).

Einsprachen zu diesen Änderungen der OPR17+ und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeinde Münchenbuchsee einzureichen. Diese sind an die Bauverwaltung zu Handen des Gemeinderates zu richten.

Allfällige Einspracheverhandlungen finden am 26. April 2022 (vormittags) statt.


Münchenbuchsee, den 21. März 2022.
Der Gemeinderat

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