Nutzung der Schul- und Sportanlagen durch Vereine/Dritte: Auflagen betr. Masken ab 14.02.2022

14. Feb 2022

Nutzung der Schul- und Sportanlagen durch Vereine/Dritte: Auflagen betr. Masken ab 14.02.2022

Bei Anlässen in Schul- und Sportanlagen der Gemeinde Münchenbuchsee gilt für Kinder und Jugendliche ab 14. Februar 2022 in Analogie zur kantonalen Regelung im Bereich der Bildung:

Schülerinnen und Schüler ab der 5ten Klasse sind verpflichtet eine Maske zu tragen (auch in Trainings von Vereinen oder sonstigen Anlässen).


Für Erwachsene gelten die nationalen bzw. kantonalen Regelungen (strengere Regelung gilt).

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