Geringfügige Änderung des Baureglements in den Gebieten der ZZP 1 "Buechlimatt" und ZPP 3 "Bielstrasse Süd", nach Art. 112 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

05. Mai 2022

Geringfügige Änderung des Baureglements in den Gebieten der ZZP 1 "Buechlimatt" und ZPP 3 "Bielstrasse Süd", nach Art. 112 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

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