Geringfügige Änderung der baurechtlichen Grundordnung, nach Art. 60 Abs. 3 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 09.06.1985 und Art. 122 Abs. 7 und 8 der Bauverordnung vom 06.03.1985 (BauV) - Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

12. Sep 2024

Bekanntmachung

Geringfügige Änderung der baurechtlichen Grundordnung, nach Art. 60 Abs. 3 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 09.06.1985 und Art. 122 Abs. 7 und 8 der Bauverordnung vom 06.03.1985 (BauV)

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV


Der Gemeinderat von Münchenbuchsee hat die vorerwähnten geringfügigen Änderungen am 09.09.2024 beschlossen.
Gegenstand der Beschlussfassung sind die geringfügigen Änderungen im Nutzungszonenplan und im Baureglement, welche vom 14. Juni 2024 bis 15. Juli 2024 online und in der Bauabteilung Münchenbuchsee öffentlich aufgelegt und ordnungsgemäss publiziert wurden.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Bauabteilung der Gemeinde, Bernstrasse 12, 3053 Münchenbuchsee oder auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden.

Münchenbuchsee, den 09.09.2024
Der Gemeinderat

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen