21. Feb 2022
3. Öffentliche Auflage Ortsplanungsrevision 2017+, 2. Änderungen
Der Gemeinderat von Münchenbuchsee bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderungen der Revision der Ortsplanung 2017+ mit folgenden Akten zur öffentlichen Auflage:
Zur Einsichtnahme liegen folgende Dokumente, Fassung 3. Öffentliche Auflage, auf:
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 21. Februar 2022 bis 22. März 2022, in der Bauabteilung Münchenbuchsee, Bernstrasse 12, 3053 Münchenbuchsee, während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Sie können während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden und sind auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet (www.muenchenbuchsee.ch > Politik & Verwaltung > Politik > Weitere passende Themen > Aktuelle Projekte > Ortsplanungsrevision OPR 2017).
Corona-Massnahmen: die Gemeinde behält sich vor, je nach Situation und bei Bedarf für die Dokumenteneinsicht in der Bauabteilung eine Maskenpflicht vorzuschreiben und die Anzahl gleichzeitig anwesender Besucher zu beschränken.
Einsprachen zu diesen Änderungen der OPR17+ und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauabteilung Münchenbuchsee, Bernstrasse 12, 3053 Münchenbuchsee, zu Handen des Gemeinderates einzureichen.
Allfällige Einspracheverhandlungen finden am 29. März 2022 von 08.00 bis 16.30 Uhr statt.
Münchenbuchsee, den 14.02.2022
Der Gemeinderat