AufgabenDie AHV-Zweigstelle ist eine Verbindungsstelle zwischen den Versicherten (Beitragspflichtige und Leistungsberechtigte) und der Ausgleichskasse des Kantons Bern.
Zu den Hauptaufgaben der AHV-Zweigstelle gehören:
- Informationspflicht gegenüber der Bevölkerung
- Anlaufstelle für Auskünfte, Dokumentationen und Beratungen zu Einzelfragen im Beitrags- und Leistungsbereich
- Sachverhaltserhebung und Meldung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen von versicherten und beitragspflichtigen Personen
- Mitwirkung bei der lückenlosen Erfassung aller Beitragspflichtigen (Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätige, Arbeitgeber, Studenten Gymnasium Hofwil, usw.)
- Prüfung von Soldmeldekarten (EO), Anmeldungen für Mutterschaftsentschädigung (MSE) und Gesuchen für Familienzulagen (FamZG, FLG)
- Entgegennahme und Bearbeitung von Leistungsgesuchen (AHV, IV, HE)
- Entgegennahme und Bearbeitung von Anmeldungen für Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV (Neuanmeldungen, Revisionen, Mutationen)
- Entgegennahme, Prüfung und Abrechnung von Krankheits- und Behinderungskosten im Rahmen der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
- Ermittlungen potentieller EL-Bezüger/innen (Information über Anspruchsberechtigung und Vorabklärung eines ev. Anspruchs)
Detaillierte Informationen, Formulare und Merkblätter finden Sie ergänzend unter
www.akbern.ch und
www.ahv-iv.ch