Ständige Kommissionen

Die Mitglieder der ständigen Kommissionen der Gemeinde Münchenbuchsee werden durch den Grossen Gemeinderat gewählt und haben vielfältige, unterschiedliche Aufgaben und Befugnisse. Kommissionen mit Entscheidbefugnis gelten als Organe und sie können für die Gemeinde verbindlich handeln.

Kommissionen sind grundsätzlich politisch zusammengesetzt. Ausnahmen bestätigen hier die Regel. Die Aufgaben, Zuständigkeiten, Zusammensetzung und Organisation der ständigen Kommissionen sind im Kommissionenreglement der Gemeinde Münchenbuchsee geregelt. Die Geschäftsprüfungskommission ist die Ausnahme. Ihre Aufgaben sind im Organisationsreglement festgelegt.

Nicht ständige Kommissionen können vom Gemeinderat oder vom Grossen Gemeinderat zur Behandlung einzelner in ihre Zuständigkeit fallender Geschäfte eingesetzt werden. Dazu ist ein Einsetzungsbeschluss zu fassen, in welchem die Aufgaben, Zuständigkeiten, Finanzkompetenzen, Zusammensetzung und Organisation geregelt sind.

FunktionNameVornamePartei
PräsidiumWaldburgerEvaEVP
Mitglied/VizepräsidiumStähliChristianSP
MitgliedBrunnerMatthiasSP
MitgliedKrummenMarcoSVP
MitgliedVogtMarcSVP
MitgliedWeyermannAndréGFL
MitgliedHostettlerUrsFDP
FunktionNameVornamePartei
PräsidiumImhofPatrickSP
MitgliedLaggerRalphSP
MitgliedBrunnerAndreasSVP
MitgliedReboraPatriceSVP
MitgliedMüllerAnjaGFL
MitgliedRehbeinKlaudiaEVP
MitgliedSturmDieterFDP
FunktionNameVornamePartei
PräsidiumStuckiPeterGFL
MitgliedBrandPeterSVP
MitgliedSchneiderHansjörgSVP
MitgliedStaufferMichaelSVP
MitgliedBurgerAndreasSP
MitgliedKastBettinaSP
MitgliedZinggStefan J.FDP
FunktionNameVornamePartei
PräsidiumHäberli VogelsangEvaSP
MitgliedBaumgartnerYvesSVP
MitgliedHoumardTobiasSVP
MitgliedStepanekJanSVP
MitgliedKastManuelSP
MitgliedMinderBernhardGFL
MitgliedKellerLarsEDU
FunktionNameVornamePartei
PräsidiumRohrerThereseEVP
MitgliedAmbrosioDorotheaSP
MitgliedDanishyarHomayraSP
MitgliedFaragoSofiaSP
MitgliedBacherSandraSVP
MitgliedLüthiJudithSVP
MitgliedGerber WeberTheresGFL
FunktionNameVornamePartei
MitgliedEtterAriane--
MitgliedHänniBeat--
MitgliedKüntiMatthias--
MitgliedOttSandra--
MitgliedSchilterChristoph--
MitgliedStranskyKarl--
MitgliedVogtClaudia--

7 Fachpersonen, parteipolitische Zusammensetzung ist nicht zwingend zu beachten (Kommissionenreglement Art. 23). Die Kommission konstituiert sich selbst.

FunktionNameVornamePartei
PräsidiumWaibelManfredSVP
MitgliedMartiStephanSP
MitgliedSotoudeh MinderArianeSP
MitgliedZürcherRuediSP
MitgliedKisslingDanielSVP
MitgliedBergamin PoncetLuziGFL
MitgliedRohrerMichaelEVP
FunktionNameVornamePartei
PräsidiumHebeisenAnnegretSVP
MitgliedHeutschiTheresSP
MitgliedMeisterBerndSP
MitgliedObrechtCarolineSP
MitgliedHäuslerSimonSVP
MitgliedWespiBeatGFL
MitgliedKohlerChristofFDP
FunktionNameVornamePartei
PräsidiumGygaxMichelSVP
MitgliedRothenDarioSP
MitgliedRyffChristophSP
MitgliedSomogyiMarkusSVP
MitgliedWüthrichMichaelSVP
MitgliedScheurerThomasGFL
MitgliedHügliMatthiasEVP
FunktionNameVornamePartei
PräsidiumItaUlrichSVP
VizepräsidiumWolfDavidSP
MitgliedWitschiFrediSVP
MitgliedHaynesLennyGFL
MitgliedSchmidheinyMarcEVP
MitgliedRychenAndreasFDP
MitgliedGenoveseMarcoEDU

Die Wahl- und Abstimmungskommission bestimmt das Präsidium gemäss Art. 18.5 Wahl- und Abstimmungsregelement aus ihrer Mitte.

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