Die Legislative bildete bis 1973 die Gemeindeversammlung, die Versammlung aller stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger. Das Gemeindepräsidium hatte den Vorsitz, führte also die Executive und die Legislative.
Nach 1973 wurden die legislativen Aufgaben dem 40köpfigen Grossen Gemeinderat übertragen. Er wird vom Volk für die Dauer von vier Jahren gewählt. Das Präsidium wurde von dem Gemeindepräsidium getrennt. Der Grosse Gemeinderat ist als Parlament die Legislative und gilt als Volksvertretung.
Der Grosse Gemeinderat hat unter anderem die Möglichkeit, über parlamentarische Vorstösse aktiv in die Gemeindepolitik einzuwirken und tagt in der Regel sechs Mal im Jahr.
Die Sitzungen des Grossen Gemeinderats sind öffentlich.