Schulliegenschaften / Schulanlagen

Allwetterplatz (Roter Platz), Aula, Fussballplatz, Sonstige Freizeiteinrichtung, Spielplätze, Turnhalle, Turnhalle Dreifach-Halle
Diverse Standort - Auskunft erteilt das Ressort Kultur-Freizeit-Sport
3053
Münchenbuchsee
031 868 81 71
E-Mail
http://www.muenchenbuchsee.ch
In der Gemeinde Münchenbuchsee steht eine Vielzahl an Freizeit- und Sportanlagen zur Nutzung offen.

Kontaktinformationen
Präsidialabteilung
Ressort Kultur-Freizeit-Sport
Bernstrasse 8
3053 Münchenbuchsee

Freizeit- und Sportanlagen:
Das Formular "Benützung von Schul- und Sportanlagen" finden Sie im Onlineschalter
Allmend, Turnhalle
Bodenacker, Aula
Bodenacker, Dreifach-Halle
Paul Klee, Aula
Paul Klee, Turnhalle
Riedli, Turnhalle
Riedli, Lehrschwimmbecken
Waldeck, Turnhalle

Zur freien Nutzung stehen offen:
Spielplätze
Skateranlage
Sportplatz Saal- und Freizeitanlage

Öffnungszeiten:
Gestützt auf Art. 4 der Verordnung über die Benützung der Schul- und Sportanlagen gelten folgende Benützungszeiten:

1 Die Schul- und Sportanlagen stehen grundsätzlich zwischen 07.15 Uhr und 22.00 Uhr zur Benützung zur Verfügung, für ausserschulische Zwecke grundsätzlich nur ausserhalb der Schulzeit, vorbehalten bleibt die Benützungszeit der Sporthalle Bodenacker gemäss Abs. 2.
2 Für die Schulanlage Bodenacker gilt das richterliche Verbot des Gerichtspräsidenten Fraubrunnen vom 11. August 1994. Die Sporthalle Bodenacker und die dazugehörenden Räumlichkeiten stehen grundsätzlich zwischen 07.15 Uhr und 23.00 Uhr zur Benützung zur Verfügung.
3 Das Lehrschwimmbecken Riedli steht der Öffentlichkeit Montag bis Freitag von 17.30 Uhr bis 21.30 Uhr und am Samstag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr zur Verfügung.
4 Über Ausnahmen entscheidet der Gemeinderat gestützt auf ein entsprechendes schriftliches Gesuch.

Hallenschliessungen
Gestützt auf Art. 6 der Verordnung über die Benützung der Schul- und Sportanlagen gelten folgende Sperrzeiten:

1 Für Reinigungs- und Unterhaltsarbeiten werden die Sportanlagen (Hallen und Garderoben inkl. Lehrschwimmbecken Riedli) wie folgt geschlossen:
- Sportwoche
- Auffahrtswochenende (Mittwochabend 17.30 – Sonntag)
- Sommerferien
- Winterferien
Ausnahmen kann der jeweilige Hauswart mit den Benutzenden absprechen.
2 Die Haus- und Platzwarte sind verantwortlich dafür, die Benützung der Aussenanlagen zwecks Pflege und Unterhalt sowie aus witterungsbedingten Gründen vorübergehend angemessen zu beschränken.
3 Im Übrigen entscheidet über die Bespielbarkeit der Sportplätze die Bauabteilung, Ressort Hochbau.

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen